Rechtshinweise

1. Allgemein

Unsere Angebote richten sich ausschließlich an gewerbliche Käufer / Unternehmer nach § 14 BGB*

Sollten Sie Verbraucher nach § 13 BGB*² sein, so wenden Sie sich bitte an uns und wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot

*§ 14 BGB
Unternehmer
(1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. (2) Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

*²§ 13 BGB
Verbraucher
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

2. Inhalt des Onlineangebotes


Viva Inflatables B.V. übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Viva Inflatables B.V. welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Viva Inflatables B.V.s kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Viva Inflatables B.V. behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

3. Verweise und Links

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 (Az. 312 O 85/98 - "Haftung für Links") hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite zu verantworten hat, wenn man von den Inhalten Kenntnis hat und es technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Dies kann - so das Landgericht - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Viva Inflatables B.V., erklärt daher ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechenden verlinkten Seiten frei von illegalen Inhalten waren. Viva Inflatables B.V. hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der gelinkten/verknüpften Seiten. Deshalb distanziert sich Viva Inflatables B.V. hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten/verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in von dem der Viva Inflatables B.V. eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht Viva Inflatables B.V. als derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

4. Urheber- und Kennzeichenrecht

Viva Inflatables B.V. ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluß zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Viva Inflatables B.V. selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Viva Inflatables B.V. der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Viva Inflatables B.V.s nicht gestattet.

5. Datenschutz

Bei der Kommunikation mit Ihnen werden Sie evtl. um die Angabe persönlicher Daten gebeten. Die uns anvertrauten Daten werden mit äußerster Sorgfalt, streng vertraulich und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt. Die Frima Viva Inflatables B.V. gibt Ihre Daten nicht an Dritte zur Nutzung weiter, es sei denn, es handelt sich um verbundene Unternehmen der Firma Viva Inflatables B.V..

6. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

11.1. Viva Inflatables B.V. ist berechtigt, die Lieferungen von Dritten vornehmen zu lassen.
11.2. Wenn der Vertragspartner die Annahme der ihr angebotenen Ware verweigert oder wenn der Vertragspartner die vereinbarte Abruffrist nicht einhält, sind alle daraus aufkommenden Kosten (unter anderem Fracht- und Lagerungskosten) zu Lasten des Auftraggebers.
11.3. Über die Art und Weise des Transports, des Versands, der Verpackung und dergleichen entscheidet, sofern der Auftraggeber Viva Inflatables B.V. diesbezüglich keine weiteren Anweisungen erteilt, Viva Inflatables B.V. als guter Kaufmann, ohne diesbezüglich irgendwelche Haftung zu übernehmen.
11.4. Der Transport erfolgt immer, auch wenn Lieferung frei Haus vereinbart wurde, zu Lasten und Gefahr des Auftraggebers.
11.5. Die Lieferung der Produkte gilt als erfolgt:
11.5.1. beim Versand durch Zwischenkunft einer Spedition: in dem Zeitpunkt, in dem die Ware der Spedition zur Lieferung zur Verfügung gestellt wird;
11.5.2. wenn die Produkte vom oder im Namen des Auftraggebers abgeholt werden: in dem Zeitpunkt der Annahme der Produkte;
11.5.3. beim Versand durch ein Transportmittel von Viva Inflatables B.V.: in dem Zeitpunkt, in dem die Ware an der vom Auftraggeber angegebenen Adresse ausgeliefert wird.
11.6. Die Produkte sind vom Augenblick der Lieferung an für Gefahr des Auftraggebers. Das Transportrisiko ist jederzeit zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat sich eventuell diesbezüglich zu versichern.
11.7. Der Auftraggeber ist ohne jegliche Inverzugsetzung in Verzug, wenn er die Produkte aus einem rechtskräftigen Grund nicht oder nicht rechtzeitig abnimmt. Viva Inflatables B.V. ist in dem Falle berechtigt, die Produkte auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, inklusive der Gefahr auf Qualitätsverlust, zu lagern oder Dritten zu verkaufen. Der Auftraggeber bleibt zur Zahlung der Kaufsumme erhöht um Zinsen und (Inkasso)Gebühren als Schadensersatz verpflichtet.
 
12. Geistige und industrielle Eigentumsrechte
 
12.1. Viva Inflatables B.V. erklärt, dass, sofern ihr bekannt ist, die Produkte keine Verletzung von in den Niederlanden geltenden geistigen Eigentumsrechrechten Dritter darstellen. Viva Inflatables B.V. kann dem Auftraggeber für eventuelle Verletzungen geistiger Eigentumsrechte Dritter keine Gewähr leisten.
12.2. Der Auftraggeber leistet Viva Inflatables B.V. für alle Verletzungen geistiger Eigentumsrechte Dritter durch die (Herstellung und Benutzung der) Produkte Gewähr, wenn der Auftraggeber Viva Inflatables B.V. einen spezifischen Auftrag auf der Grundlage eines Entwurfs, der nicht von Viva Inflatables B.V. erstellt wurde, erteilt.
12.3. Der Auftraggeber haftet dafür, dass weder er noch Dritte (indem er diesen dies erlaubt oder ermöglicht) die geistigen Eigentumsrechte von Viva Inflatables B.V. oder ihrer Lieferanten im Zusammenhang mit Produkten verletzt, beispielsweise durch Kopieren, Bearbeitung oder Nachbildung dieser Produkte.
12.4. Industrielle Eigentumsrechte von Viva Inflatables B.V., sowie die Rechte bezüglich eines Handelsnamens, bleiben alleiniges Eigentum von Viva Inflatables B.V..
12.5. Wenn Viva Inflatables B.V. den Auftraggeber dazu berechtigt, irgendein Recht wie in Artikel 10, Absatz 4 erwähnt, zu benutzen, so wird sich dieses Recht strikt auf die Dauer des Abkommens beschränken. Viva Inflatables B.V. ist nicht zur Zahlung irgendwelcher Entschädigung an den Auftraggeber oder an Dritte im Zusammenhang mit der Tatsache verpflichtet, dass dem Auftraggeber bzw. diesen Dritten dieses Recht auf Benutzung des betreffenden Rechts aberkannt wird.

13. Reklamationen und Haftung
13.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Lieferung zu überprüfen, ob die Produkte und/oder Dienstleistungen dem Vertrag entsprechen. Wenn das Gelieferte nicht dem abgeschossenen Vertrag entspricht, hat der Auftraggeber Viva Inflatables B.V. sofort und schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Eingang des Produktes oder nach Abnahme des geleisteten Dienstes. Mängel, die angemessenerweise nicht innerhalb von sieben Tagen festgestellt werden können, sind sofort nach deren Feststellung, spätestens jedoch innerhalb von dreißig Tagen nach Erhalt des Produktes oder Abnahme der betreffenden Dienstleistung, schriftlich bei Viva Inflatables B.V. zu melden.
13.2. Reklamationen müssen sich auf einen deutlichen Mangel beziehen. Sie müssen schnellstmöglich, wie in Artikel 11, Absatz 1 beschrieben, nach Erfüllung des vom Kunden erteilten Auftrages, mitgeteilt werden. Dieser Mitteilung ist ein Bild hinzuzufügen, aus dem der Mangel hervorgeht. Wenn einer der oben genannten Anforderungen nicht genügt wird, ist Viva Inflatables B.V. berechtigt, die Reklamation zurückzuweisen.
13.3. Reklamationen können nur gültig gemacht werden, sofern sich das betreffende Produkt noch im Zustand der Lieferung befindet.
13.4. Geringfügige oder unvermeidliche Abweichungen in Qualität oder Quantität können nie Reklamationsgrund sein.
13.5. Wenn sich eine Reklamation auf einen Teil eines Auftrages bezieht, kann dies kein Grund zur Ablehnung des gesamten Auftrages sein, es sei denn, der gesamte Auftrag hat infolge des Mangels als unbrauchbar zu gelten.
13.6. Im Falle einer berechtigten Reklamation ist Viva Inflatables B.V. einzig zum Austausch oder zur Reparatur auf ihre Kosten des betreffenden Produktes oder der betreffenden Dienstleistung verpflichtet oder wird sie dem Auftraggeber den Erwerbspreis des betreffenden Produktes gutschreiben. Darüber kann Viva Inflatables B.V. nach eigenem Ermessen entscheiden.
13.7. Es ist dem Auftraggeber nicht erlaubt, das Produkt zurückzuschicken, ohne dass Viva Inflatables B.V. dazu ausdrücklich Genehmigung erteilt hat. Die Kosten dieser Retournierung sind zu Lasten des Auftraggebers und er übernimmt auch weiterhin die Gefahr für die Produkte.
13.8. Eine Reklamation berechtigt nie zum Aufschub der Zahlungsverpflichtung oder sonstiger Verpflichtungen des Auftraggebers Viva Inflatables B.V. gegenüber.
13.9. Garantie- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr des Käufers sind sorgfältig zu verpacken damit auf dem Transportweg keine Beschädigungen auftreten können und frachtfrei an uns zurückzusenden. Wird die Ware unfrei zurückgeschickt, so haben wir das Recht, die Annahme zu verweigern oder die verauslagten Gebühren zu berechnen.

14. Garantie
14.1. Viva Inflatables B.V. leistet auf ihre aufblasbare Produkte 24 Monate Gewähr, vorausgesetzt Viva Inflatables B.V. wird von der Reklamation wie in Artikel 11 Absatz 2 erwähnt, schriftlich informiert und vorausgesetzt, all den von Viva Inflatables B.V. bezüglich der Benutzung des Produktes erteilten Anweisungen wurde korrekt Folge geleistet. Diese Garantiefrist fängt am Tage der Rechnungsausstellung an und gilt für Verleihbetriebe, Vereine, Veranstaltungsbüros, ähnliche Unternehmen und sonstige Organisationen, die die Produkte von Viva Inflatables B.V. nicht (nahezu) täglich benutzen. Es gibt Ausnahmen für Gebrauchtgeräte, Vorführmodelle und Sonderanfertigungen (siehe 14.6, 14.9 und 14.10)
14.2. Die Garantie erstreckt sich nur auf Herstellungs- und Verarbeitungsfehler ab Werk.
14.3. Die Garantie gilt nicht für Mängel, die auf unsachgemäße oder unsorgfältige Benutzung, auf die Benutzung des Produktes zu einem anderen als dem dafür gedachten Zweck, auf Verschleiß, sowie auf Montage und/oder Installierung und Wartung und/oder Reparatur durch Dritte zurückzuführen sind.
14.4. Wenn die Garantie zutrifft, ist Viva Inflatables B.V. einzig verpflichtet, das betreffende Produkt oder die betreffende Dienstleistung auf ihre Kosten auszutauschen oder zu reparieren oder dem Auftraggeber einen Betrag in Höhe des zu zahlenden Preises für das betreffende Produkt gutzuschreiben. Darüber kann Viva Inflatables B.V. nach eigenem Ermessen entscheiden.
14.5. Wenn Viva Inflatables B.V. das Produkt nicht selbst hergestellt hat, geht die von Viva Inflatables B.V. geleistete Garantie nie über die Garantie hinaus, welche der Hersteller des Produktes Viva Inflatables B.V. gewährt.
14.6. Viva Inflatables B.V. leistet keine Garantie für Gebrauchtprodukte und Vorführmodelle, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich von Viva Inflatables B.V. bestätigt wurde.
14.7. Garantie gilt nur sofern der Auftraggeber all seine Verpflichtungen Viva Inflatables B.V. gegenüber erfüllt hat.
14.8. Als Ausnahme auf die Bestimmung in 14.1 gelten beispielsweise (Innen)Spielplätze und/oder sonstige Einrichtungen, in denen die Produkte von Viva Inflatables B.V. (nahezu) täglich benutzt werden. Viva Inflatables B.V.. leistet auf diese Produkte 12 Monate Gewähr.
14.9. Viva Inflatables B.V. leistet auf Sonderanfertigungen 12 Monate Gewähr.
14.10 Viva Inflatables B.V. leistet auf 'nicht aufblasbare' Produkte oder -Teile, wie z.B. Bullridinganlagen, Gebläse usw. 12 Monate Gewähr.
14.11. Schäden entstanden, durch eine unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Artikels durch den Kunden, oder, wenn die Sicherheitsregeln nicht beachtet werden, werden von der Gewährleistung nicht erfasst. 
14.12. Garantie- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr des Käufers sind sorgfältig zu verpacken damit auf dem Transportweg keine Beschädigungen auftreten können und frachtfrei an uns zurückzusenden. Wird die Ware unfrei zurückgeschickt, so haben wir das Recht, die Annahme zu verweigern oder die verauslagten Gebühren zu berechnen.
 
15. Haftung und Gewährleistung
15.1. Viva Inflatables B.V. haftet in keiner Weise für irgendwelchen direkten oder indirekten Schaden des Auftraggebers oder Dritter, inklusive Folgeschaden (wie Umsatzverluste oder Gewinnverluste), immateriellen Schaden, Betriebs- oder Umweltschaden, der aus der Benutzung der Produkte hervorgehen sollte. Insbesondere besteht keine Haftung für Schäden im Vermögensbereich des Auftraggebers oder eines Dritten, auch nicht für Folgeschäden jeder Art. Gleichlautendes gilt für Ausfallzeiten die durch eine Lieferverzögerung oder technischen Defekt entstehen.
15.2. Die Haftung von Viva Inflatables B.V. dem Auftraggeber gegenüber einerlei aus welchem Grund beschränkt sich pro Vorfall (wobei eine Reihe zusammenhängender Vorfälle als ein Vorfall gilt) auf die betreffende Vertragssumme (exklusive MwSt.). Wenn keine Vertragssumme nachgewiesen werden kann, beschränkt sich die Haftung von Viva Inflatables B.V. auf den Betrag, der ihr diesbezüglich von ihrer Betriebshaftpflichtversicherung ausgezahlt wird.
15.3. Viva Inflatables B.V. haftet nie für irgendwelchen Schaden, der irgend jemand erleiden sollte wenn dieser aus der unsachgemäßen Benutzung des Produktes oder aus der Benutzung des Produktes entgegen der mitgelieferten Gebrauchsanleitung hervorgehen sollte.

16. Anwendbares Recht
16.1. Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf alle Verträge findet das niederländische Recht Anwendung. Bezüglich Verträge wie in Artikel 6:247, Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches erwähnt, wird jedoch ausdrücklich vereinbart, dass Abteilung 3, Titel 5, Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches nicht zutrifft.
16.2. Dritte können aufgrund einer Klausel zugunsten Dritter in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Vertrag zwischen Viva Inflatables B.V. und dem Auftraggeber, nie in irgendeiner Weise als Partei in einen Vertrag zwischen Viva Inflatables B.V. und einem Auftraggeber einsteigen. Art. 6:254, Absatz 1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches findet somit keine Anwendung.


Also erstellt in Meppel am 12. Januar 2009